Bei einem Auslandnachlass, d.h. bei einem Nachlass eines Erblassers mit letztem Wohnsitz im Ausland, jedoch mit Vermögen in der Schweiz, können die Behörden am Ort der gelegenen Sache die notwendigen Schutzmassnahmen für die Sicherung und den Erhalt der Vermögenswerte vornehmen (IPRG 89).
Beispiele von Sicherungsmassnahmen:
- Vorläufiges Verfügungsverbot
- Kontosperrung (restriktiv)
Achtung:
Massnahmen zur Sicherung des Erbganges (insb. Anordnung einer Erbschaftsverwaltung sowie die Inventarisierung) ist Sache der ausländischen Behörde.