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Internationales Erbrecht

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Gesetzliche Grundlagen des schweizerischen internationalen Erbrechts

Rechtsgebiet:
Internationales Erbrecht
Stichworte:
Internationales Erbrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nationales Recht (Kollisionsrecht)

  • 86-96 IPRG (SR 291)

Bilaterale Staatsverträge

  • Vertrag zwischen der Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Nordamerika vom 25.11.1850 (SR 0.142.113.361);
  • Freundschafts-, Handels- und Niederlassungsvertrag mit Grossbritannien vom 06.09.1855 (SR 0.142.113.671);
  • Niederlassungs- und Konsularvertrag vom 22.07.1868 zwischen der Schweiz und Italien (SR 0.142.114.541);
  • Niederlassungs- und Rechtsschutzabkommen vom 1.12.1927 zwischen der Schweiz und Griechenland (SR 0.142.113.721);
  • Konsular-Übereinkunft vom 27.08.1883 zwischen der Schweiz und Portugal (SR 0.191.116.541);
  • Niederlassungsabkommen mit dem Kaiserreich Persien (Iran) vom 25.04.1934 (SR 0.142.114.362);
  • Etc.

Multilaterale Staatsverträge (Übereinkommen)

  • Haager Überreinkommen vom 05.10.1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anwendbare Recht (Haager Testamentsübereinkommen; SR 0.211.312.1);
  • Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EuErbVO);
  • Etc.

Achtung

  • Das LugÜ (SR 0.275.11; Übereinkommen vom 16.9.1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) kommt grundsätzlich nicht zur Anwendung
  • Ausnahme: Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen mit erbrechtlicher Vorfrage.

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