Das Eröffnungsstatut regelt sämtliche formell-rechtlichen, d.h. verfahrensrechtlichen Fragen, insbesondere:
- Voraussetzungen und Verfahren sichernder Massnahmen
- Ausstellung eines Erbscheins
- Nachlassverwaltung
- Eröffnung des Erbgangs
- Testamenteröffnung
- Voraussetzungen und Verfahren der Willensvollstreckung