FOKUS SCHWEIZ
Gesetzliche Grundlagen
Schweizerisches Internationales Privatrecht (IPRG)
Bilaterale Staatsverträge
Multilaterale Staatsverträge (Übereinkommen)
Regelungs-Tatbestände des internationalen Erbrechts der Schweiz
Bestimmung der direkten internationalen Zuständigkeit von Behörden/Gerichten (Entscheidzuständigkeit) für
Nachlassabwicklung
erbrechtliche Verfahren und Klagen
Sicherungsmassnahmen
Bestimmung des von den schweizerischen Behörden/Gerichten anzuwendendes Rechts
Erbstatut
Eröffnungsstatut
Formstatut
Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung und Vollstreckung von
ausländischen Entscheidungen von Nachlassbehörden
ausländischen Gerichtsurteilen in Erbschaftssachen
ausländischen erbrechtlichen Ausweisen (Erbenbescheinigung, Testamentsvollstreckerbescheinigung, Europäisches Nachlasszeugnis [ENZ], etc.)
Wichtige Begriffe
Qualifizierter Auslandbezug
Erbstatut
Eröffnungsstatut
Formstatut
Europäische Erbrechtsverordnung
Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)
Grundsatz der Nachlasseinheit
Nachlassspaltung
Nachlasskonflikt
Forum Running
Internationale Zuständigkeit von Behörden und Gerichten für Nachlassabwicklung, erbrechtlicher Verfahren und Streitigkeiten aus schweizerischer Sicht
Letzter Wohnsitz in der Schweiz
GRUNDSATZ: am letzten Wohnsitz des Erblassers in der Schweiz
AUSNAHME: Grundstücke im Ausland à Nachlassspaltung
Letzter Wohnsitz im Ausland
GRUNDSATZ: keine schweizerische Zuständigkeit
AUSNAHME 1: bei Untätigkeit ausländischer Behörden beim Nachlass eines Auslandschweizers à Heimatort
AUSNAHME 2: Auslandschweizer wählt schweizerisches Recht oder die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden/Gerichte à Heimatort
AUSNAHME 3: bei Untätigkeit der ausländischen Behörden bei Vermögen eines Ausländers in der Schweiz à Ort der gelegenen Sache
Von den schweizerischen Behörden/Gerichten anzuwendendes Recht
Letzter Wohnsitz in der Schweiz
GRUNDSATZ: Schweizerisches Erbrecht
AUSNAHME: Rechtswahl des Ausländers à Heimatrecht (ausgeschlossen beim Schweizer Doppelbürger)
Letzter Wohnsitz im Ausland
GRUNDSATZ: dasjenige Recht, auf welches das Kollisionsrecht des Wohnsitzstaates verweist à mögl. Rückverweisung, Weiterverweisung (sog. Renvoi)
AUSNAHME: Auslandschweizer à schweizerisches Erbrecht, ausser Erblasser hat Wohnsitzrecht gewählt
Abgrenzungen
Erbstatut
Eröffnungsstatut
Formstatut
Sichernde Massnahmen in der Schweiz beim Auslandnachlass
Zuständigkeit: Schweizerische Behörden/Gerichte am Ort der gelegenen Sache
Achtung: Nur Massnahmen zur Sicherung und Erhalt von Vermögenswerten
Anerkennung/Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
„Entscheidungen“
Entscheidungen (= Überbegriff) für Gerichts- und Behördenentscheide, inkl. Massnahmeentscheide und amtliche Urkunden (z.B. Erbbescheinigung)
Anerkennungsvoraussetzungen
Die internationale Zuständigkeit der ausländischen Behörden/Gerichte ist aus Sicht der Schweiz gegeben (sog. indirekte internationale Zuständigkeit oder Anerkennungszuständigkeit)
Die Entscheidung ist rechtskräftig bzw. endgültig gemäss Recht des Erlassstaates
Keine materiellen oder formellen Verweigerungsgründe
Faktoren für Verfahrensart der Anerkennung und allfällige Vollstreckbarerklärung
Konkreter Entscheid-Inhalt (bei Entscheidung auf Leistung insb., ob Geld-, Sicherheits- oder Sachleistung)
Sachzusammenhang / konkrete Umstände und Verfahren in der Schweiz
Interesse und Strategie der Partei
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