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Internationales Erbrecht

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FOKUS SCHWEIZ

Rechtsgebiet:
Internationales Erbrecht
Stichworte:
Internationales Erbrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlagen

  • Schweizerisches Internationales Privatrecht (IPRG)
  • Bilaterale Staatsverträge
  • Multilaterale Staatsverträge (Übereinkommen)

Regelungs-Tatbestände des internationalen Erbrechts der Schweiz

  • Bestimmung der direkten internationalen Zuständigkeit von Behörden/Gerichten (Entscheidzuständigkeit) für
    • Nachlassabwicklung
    • erbrechtliche Verfahren und Klagen
    • Sicherungsmassnahmen
  • Bestimmung des von den schweizerischen Behörden/Gerichten anzuwendendes Rechts
    • Erbstatut
    • Eröffnungsstatut
    • Formstatut
  • Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung und Vollstreckung von
    • ausländischen Entscheidungen von Nachlassbehörden
    • ausländischen Gerichtsurteilen in Erbschaftssachen
    • ausländischen erbrechtlichen Ausweisen (Erbenbescheinigung, Testamentsvollstreckerbescheinigung, Europäisches Nachlasszeugnis [ENZ], etc.)

Wichtige Begriffe

  • Qualifizierter Auslandbezug
  • Erbstatut
  • Eröffnungsstatut
  • Formstatut
  • Europäische Erbrechtsverordnung
  • Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)
  • Grundsatz der Nachlasseinheit
  • Nachlassspaltung
  • Nachlasskonflikt
  • Forum Running

Internationale Zuständigkeit von Behörden und Gerichten für Nachlassabwicklung, erbrechtlicher Verfahren und Streitigkeiten aus schweizerischer Sicht

  1. Letzter Wohnsitz in der Schweiz
    • GRUNDSATZ: am letzten Wohnsitz des Erblassers in der Schweiz
    • AUSNAHME: Grundstücke im Ausland à Nachlassspaltung
  2. Letzter Wohnsitz im Ausland
    • GRUNDSATZ: keine schweizerische Zuständigkeit
    • AUSNAHME 1: bei Untätigkeit ausländischer Behörden beim Nachlass eines Auslandschweizers à Heimatort
    • AUSNAHME 2: Auslandschweizer wählt schweizerisches Recht oder die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden/Gerichte  à Heimatort
    • AUSNAHME 3: bei Untätigkeit der ausländischen Behörden bei Vermögen eines Ausländers in der Schweiz à Ort der gelegenen Sache

Von den schweizerischen Behörden/Gerichten anzuwendendes Recht

  1. Letzter Wohnsitz in der Schweiz
    • GRUNDSATZ: Schweizerisches Erbrecht
    • AUSNAHME: Rechtswahl des Ausländers à Heimatrecht (ausgeschlossen beim Schweizer Doppelbürger)
  2. Letzter Wohnsitz im Ausland
    • GRUNDSATZ: dasjenige Recht, auf welches das Kollisionsrecht des Wohnsitzstaates verweist à mögl. Rückverweisung, Weiterverweisung (sog. Renvoi)
    • AUSNAHME: Auslandschweizer à schweizerisches Erbrecht, ausser Erblasser hat Wohnsitzrecht gewählt
  3. Abgrenzungen
    • Erbstatut
    • Eröffnungsstatut
    • Formstatut

Sichernde Massnahmen in der Schweiz beim Auslandnachlass

  • Zuständigkeit: Schweizerische Behörden/Gerichte am Ort der gelegenen Sache
  • Achtung: Nur Massnahmen zur Sicherung und Erhalt von Vermögenswerten

Anerkennung/Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

  1. „Entscheidungen“
    • Entscheidungen (= Überbegriff) für Gerichts- und Behördenentscheide, inkl. Massnahmeentscheide und amtliche Urkunden (z.B. Erbbescheinigung)
  2. Anerkennungsvoraussetzungen
    • Die internationale Zuständigkeit der ausländischen Behörden/Gerichte ist aus Sicht der Schweiz gegeben (sog. indirekte internationale Zuständigkeit oder Anerkennungszuständigkeit)
    • Die Entscheidung ist rechtskräftig bzw. endgültig gemäss Recht des Erlassstaates
    • Keine materiellen oder formellen Verweigerungsgründe
  3. Faktoren für Verfahrensart der Anerkennung und allfällige Vollstreckbarerklärung
    • Konkreter Entscheid-Inhalt (bei Entscheidung auf Leistung insb., ob Geld-, Sicherheits- oder Sachleistung)
    • Sachzusammenhang / konkrete Umstände und Verfahren in der Schweiz
    • Interesse und Strategie der Partei

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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