Wie beim Internationalen Privatrecht der Schweiz („Fokus Schweiz“) und bei den Regelungen der EuErbVO („Fokus EU“) sehen die (meisten) Non-EU-Staaten Regelungen für folgende Themen vor:
- Direkte internationale Zuständigkeit der Behörden/Gerichte für
- Nachlassabwicklung
- erbrechtliche Verfahren und Klagen
- Sicherungsmassnahmen
- Anwendbares Recht
- Erbstatut
- Eröffnungsstatut
- Formstatut
- Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen (insb. schweizerischer)
- Entscheidungen von Nachlassbehörden
- Gerichtsurteile in Erbschaftssachen
- Erbrechtlicher Ausweise (Schweizerische Erbbescheinigung, Europäisches Nachlasszeugnis [ENZ], etc.)