Informationen für Schweizer, EU-Bürger und Non-EU-Bürger zum internationalen Erbfall mit Bezug zur Schweiz
Spezielle Zuständigkeiten (Übersicht)
Gerichtsstandsvereinbarung für Erbstreitigkeiten (nur bei Rechtswahl des Erblassers; vgl. EuErbVO 5)
Rügelose Einlassung (bei Unterlassung der Unzuständigkeitseinrede; vgl. EuErbVO 9)
Notzuständigkeit, wenn keine andere Zuständigkeitsnorm greift und es unzumutbar oder unmöglich ist, in einem Drittstaat ein Verfahren durchzuführen (vgl. EuErbVO 11)