Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben am 04.07.2012 die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EuErbVO) verabschiedet.
Achtung
Die EuErbVO ist für EuErbVO-Mitgliedstaaten auch im Rechtsverkehr mit Nichtmitgliedstaaten (Drittstaaten, z.B. Schweiz) zu beachten.
Dies kann je nach Sachverhaltskonstellation zu einem Konflikt mit der Regelung des schweizerischen Internationalen Privatrechts (IPRG) führen und damit zu einem
- Kompetenzkonflikt schweizerischer und ausländischer Behörden
- Forum Running (der Erben) auf ausländische oder schweizerische Gerichte