LAWINFO

Internationales Erbrecht

QR Code

Anwendungsbereich der EuErbVO

Rechtsgebiet:
Internationales Erbrecht
Stichworte:
Internationales Erbrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Räumlicher Anwendungsbereich

Die EuErbVO gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, ausgenommen

  • Grossbritannien
  • Irland
  • Dänemark

Merke

Diese Staaten sind – wie die Schweiz – sog. Drittstaaten. Die EuErbVO Anknüpfungskriterien gelten aber unabhängig davon, ob Drittstaaten betroffen sind, womit die EuErbVO auch Auswirkungen auf Drittstaaten hat.

Achtung

Es gelten folgende bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und EU-Mitgliedstaaten, welche entsprechend zu beachten sind:

  • Niederlassungs- und Konsularvertrag vom 22.07.1868 zwischen der Schweiz und Italien (SR 0.142.114.541);
  • Niederlassungs- und Rechtsschutzabkommen vom 1.12.1927 zwischen der Schweiz und Griechenland (SR 0.142.113.721);
  • Konsular-Übereinkunft vom 27.08.1883 zwischen der Schweiz und Portugal (SR 0.191.116.541).

Sachlicher Anwendungsbereich

Die EuErbVO gilt für die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Die EuErbVO regelt somit insbesondere nicht:

  • Ehegüterrecht
  • Erbschaftsteuerrecht

Zeitlicher Anwendungsbereich

Die EuErbVO ist am 16.08.2012 in Kraft getreten (EuErbVO 84), abgesehen von gewissen Verfahrensbestimmungen findet sie jedoch erst auf Erbfälle seit dem 17.08.2015 Anwendung (EuErbVO 83).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.