Der Staat, welcher gemäss der EuErbVO-Regelung international zuständig ist, wendet jeweils sein eigenes Verfahrensrecht an (ius fori).
Informationen für Schweizer, EU-Bürger und Non-EU-Bürger zum internationalen Erbfall mit Bezug zur Schweiz
Grossmünsterplatz 9
CH-8001 Zürich